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Wie weiter nach der Weko-Verfügung gegen Swisscom?

Die Wettbewerbskommission hat gegen Swisscom vorsorgliche Massnahmen wegen ihrer neuen FTTH-Strategie mit der sogenannten Punkt-zu-Multipunkt-Architektur verfügt. Sie will sicherstellen, dass auch in FTTH-Alleinbaugebieten der Swisscom die anderen Telekomanbieter durchgehende Glasfasern von der Swisscom-Zentrale bis zu den Endkunden mieten können. Wie geht es nun weiter?

Kurz vor Weihnachten bekam Swisscom ein wenig willkommenes Geschenk der Wettbewerbskommission. Diese eröffnet eine Untersuchung und verlangt in einer vorsorglichen Verfügung, dass Swisscom auf ihren Glasfasernetzen ihren Mitbewerbern durchgehende Fasern bis zu den Endkunden anbietet. Das ist mit der seit letztem Jahr verfolgten Glasfaserstrategie von Swisscom nicht mehr möglich. Damit ist Swisscom der Weiterausbau ihres Glasfasernetzes gemäss der neuen Strategie vorerst untersagt. Die bereits erstellten Netze sind von der Verfügung nicht betroffen. Die Weko eröffnet ihre Untersuchung, weil sie vermutet, „dass Swisscom beim Bau des Glasfasernetzes Konkurrenten vom Markt ausschliesst“.

Die Netzarchitektur gibt die Zugangsmöglichkeiten für Konkurrenten vor

Mit der bei Swisscom seit ca. Frühjahr 2020 eingeführten sogenannten Punkt-zu-Multipunkt-Architektur ist dies nicht gewährleistet. Denn dabei werden in den Quartieren (oder in Mehrfamilienhäusern) Splitter installiert, die die Fasern von jeweils 64 (oder 32) Endkundenanschlüssen zusammenführen und auf nur noch einer einzigen Faser pro Splitter in die Swisscom-Zentrale zurückführt. Es steht damit keine durchgehende Glasfaser mehr zu jedem einzelnen Endkundenanschluss zur Verfügung, die bei Bedarf an Dritte vermietet werden kann. Dies im Gegensatz zu den bereits rund 1.5 Millionen erstellten Glasfaseranschlüssen in der Schweiz, bei der fast ausschliesslich die Punkt-zu-Punkt-Architektur gebaut wurde. Dabei wird jeder Endkunde mit mindestens einer durchgehenden Faser mit der Zentrale verbunden. Der offene Netzzugang war nicht zuletzt ein Resultat des BAKOM FTTH-Roundtable 2008 bis 2012: Der Wettbewerb wird gestärkt, indem alle Zugang zur Netzinfrastruktur haben.

Wozu sind durchgängige Fasern nötig?

Warum jedoch verlangt die Weko von Swisscom durchgängige Faser? Sie begründet dies folgendermassen: „Swisscom verändert damit die bestehende Marktstruktur und schränkt mutmasslich die Innovations- und Geschäftsmöglichkeiten ihrer Konkurrenten ein. Endkunden und Endkundinnen können ihrerseits in der Folge in der Wahl ihrer Anbieter und der Produktevielfalt eingeschränkt werden.“

Konkret wäre die jüngste Revolution im Schweizer Festnetzmarkt von Salt vor rund drei Jahren mit 10-Gigabit-Bandbreiten zu damals schon fast Dumpingpreisen für Privatkunden nicht möglich gewesen. Das gelang Salt nur, weil sie durchgehende Glasfasern mietete und darauf eigene Datenübertragungskomponenten (Modems, Switches etc.) der neusten Technologie (sog. XGS-PON) einsetzten konnte.

Auf dem Multipunktnetz der Swisscom jedoch können die Konkurrentinnen keine durchgehenden Fasern mieten, sondern müssen grösstenteils Datenübertragungskomponenten und Technologien der Swisscom nutzen oder können nur von Swisscom zugelassene Komponenten einsetzen. Dadurch können die Konkurrentinnen nur die Bandbreiten-Produkte von Swisscom ihren Endkunden weiterverkaufen. Sie sind sowohl technologisch wie auch in der Angebots- und nicht zuletzt in der Preisgestaltung stark von Swisscom abhängig. Diese kontrolliert somit einen grösseren Teil der Wertschöpfungskette. Der Wettbewerb ist ausgeschaltet.

Der Branchenprimus sieht dies freilich anders. «Sollte der Entscheid bestehen bleiben, so wird sich der Glasfasernetzausbau verzögern und die Effizienz wird leiden zum Nachteil unserer Kunden und auch der Mitbewerber, die bei uns Vorleistungen beziehen», erklärte Swisscom-Sprecher Sepp Huber auf Anfrage der sda.

Wie geht es weiter?

In den nächsten Monaten und vielleicht sogar Jahren wird die Entwicklung auf zwei Schienen ablaufen: juristisch und strategisch.

Juristisch ficht Swisscom die vorsorgliche Verfügung vor Bundesverwaltungsgericht an. Kommt sie damit durch, kann sie ihre Netzstrategie während der Weko-Untersuchung weiterverfolgen und Punkt-zu-Multipunkt-Netze bauen. Damit würde die Zeit für Swisscom spielen: während des jahrelangen Rechtsstreits könnte Swisscom ihr Punkt-zu-Multipunkt-Netz weiter bauen. Wird die Anfechtung jedoch abgelehnt, spielt die Zeit für die Konkurrentinnen. Swisscom kann bis zu einem rechtsgültigen Befund keine Multipunktnetze mehr ohne durchgehende Fasern zur Vermietung an Dritte bauen.

Strategisch ist Swisscom somit bei einer Ablehnung ihrer Einsprache stark gefordert. Entweder sistiert sie den Weiterausbau ihres Glasfasernetzes und setzt allein auf ihre Fiber-to-the-Street-Strategie, bei der die letzte Meile weiterhin aus einer Kupferleitung besteht und weniger hohe Bandbreiten bietet. Oder sie setzt wieder auf die Punkt-zu-Punkt-Architektur mit durchgehenden Fasern, was teurer kommt und allenfalls ihre Ausbaupläne von weiteren 1.5 Millionen Glasfaseranschlüssen in den nächsten rund fünf Jahren verzögert.

Weiter sind auch Mischformen von Punkt-zu-Punkt und Punkt-zu-Multipunkt und sogenanntes Network-Slicing möglich. Ob damit die Anforderungen der Weko und der Konkurrentinnen erfüllt werden, ist zumindest fraglich.

Ein Scheidepunkt für die künftige Glasfaserentwicklung in der Schweiz stellt somit die richterliche Beurteilung der Swisscom-Einsprache gegen den faktischen Punkt-zu-Multipunkt-Baustopp der Weko dar. Wird die Einsprache angenommen, läuft noch lange alles weiter wie bisher. Wird die Einsprache aber abgelehnt, stehen spannende Strategieentscheide an und das Pendel dürfte eher wieder Richtung Punkt-zu-Multipunkt-Netzen ausschlagen.

Standpunkt der xseed.works

Dass die Swisscom Investitionen in Technologien in ihrem Interesse einsetzt ist nachvollziehbar. Jedes gut geführte Unternehmen macht das. Auch Sunrise-upc setzt ihre Mittel in ihrem Interesse ein, ebenso Salt und die unzähligen Kabelgesellschaften in der Schweiz. Die Punkt-zu-Multipunkt-Architektur entspricht ihren spezifischen Bedürfnissen als Netzbesitzerin und Dienstanbieterin.

Was in den Neunzigerjahren mit der Liberalisierung verpasst wurde, die sogenannte „Kabel und Schacht AG“, wird daher wieder eine wichtige Rolle wahrnehmen: Das lokale Energieversorgungs-Unternehmen oder die öffentliche Hand bauen eine moderne FTTH-Infrastruktur und stellen diese diskriminierungsfrei allen Interessierten zur Verfügung. Natürlich erfolgt dies im Wettbewerb mit den bestehenden Telekomnetzen. Die Motivation, bei einem öffentlichen Glasfasernetz mitzumachen oder es als Dienstanbieter zu nutzen, wird aber auch für bereits aktive Netzbesitzer sehr hoch sein.

So wird wie vielerorts geschehen Wettbewerb geschaffen und die lokale Wirtschaft sowie die Bevölkerung profitieren von vielen attraktiven Angeboten. Voraussetzung dafür ist eine Punkt-zu-Punkt Glasfaser-Architektur (welche übrigens ohne Mehraufwand auch als Punkt-zu-Multipunkt-Architektur genutzt werden kann). Und so ganz nebenbei erhält die öffentliche Hand eine Kommunikationsinfrastruktur für die eigenen Bedürfnisse wie die Energieversorgung (Stichwort Smart Metering) und den Betrieb von Infrastruktur (Smart City).

Swisscom hat keinen Auftrag (und kein Interesse), eine Infrastruktur mit diskriminierungsfreiem Zugang zu schaffen, sondern eine Grundversorgung Breitbanddiensten sicherzustellen. Diesen Auftrag kann sie auf verschiedenen Technologien sicherstellen, auch mit Punkt-zu-Multipunkt-Architektur. Den Wettbewerb auf Ebene Infrastruktur kann daher nur ein Unbeteiligter sicherstellen, insbesondere der Energieversorger oder die öffentliche Hand mit einem für alle zugänglichen Punkt-zu-Multipunkt-Glasfasernetz.